Antrag der AfD-Fraktion betreffend „Vollverschleierung im öffentlichen Raum“

81 % der Deutschen lehnen lt. einer Umfrage des ARD-DeutschlandTrends (16.08.2016) die Burka ab. (http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_78805320/ard-deutschlandtrend-mehrheit-der-deutschen-fuer-burka-verbot.html)

Linke, Grüne, SPD, CDU, FW, der Pirat und  FDP im Marburger Kreistag lehnten heute den Antrag der AfD-Fraktion zum Thema „Vollverschleierung im öffentlichen Raum“ im Rahmen der Sitzung des Kreistags Marburg-Biedenkopf ab, weil „sie sich nicht für eine Behandlung des Themas zuständig sehen“,  der Ansicht waren „der Antrag der AfD sei frauenfeindlich, islamfeindlich, hetzerisch und spalterisch“ bzw.  meinen „Anträge der AfD seien generell rechtspopulistisch und man alle Anträge der AfD generell ablehnen würden – auch zukünftige“.
Eine weitere Begründung war „man solle sich mit den Anträgen der AfD nicht auseinandersetzen, weil man ihnen keine Plattform bieten dürfe“. Heute haben sich die Blockparteien im Kreistag Marburg-Biedenkopf ein weiteres Mal entlarvt und auch den anwesenden Gästen bewiesen, was sie für ein „Demokratieverständnis“ an den Tag legen und welch Einstellung man zu den Bedenken/Meinung der Bürger in Sachen Vollverschleierung  hat. Und da wundern sich die Altparteien noch über die Austritte und Wählerwanderung. Hier im Anhang unser Antrag – urteilen Sie selbst!

Antrag der AfD-Fraktion betreffend „Vollverschleierung im öffentlichen Raum

Kreistagsitzung am 16.09.2016

antrag_fraktion_afd_54-2016_kt_vollverschleierung_im_oeffentlichen_raum

Beschluss:

Der Kreistag bittet den Kreisausschuss – vertreten durch die Landrätin oder den hauptamtlichen Beigeordneten – anlässlich der derzeitigen Diskussion über das Tragen der Vollverschleierung, sich in einer öffentlichen Erklärung an die Bewohner muslimischen Glaubens im Landkreis zu wenden und sie aufzufordern, im Interesse einer gelingenden Integration auf eine Vollverschleierung im öffentlichen Raum zu verzichten, um die soziale und kulturelle Integrität des Landkreises Marburg-Biedenkopf zu bewahren.

Die Abgeordneten des Kreistages vertreten die Auffassung, dass sich die in Art. 4 GG verankerte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit dabei im gleichwertigen Abwägungsprozess mit allen anderen Grundrechten unserer Verfassung befinden muss.

Begründung:

Die Vollverschleierung ist mit unserer freiheitlichen Ordnung nicht in Einklang zu bringen und wird, wie Umfragen ergeben, mehrheitlich in der Bevölkerung abgelehnt.
Das Tragen von Burka oder Niqab stellt ein politisches Zeichen der Unterordnung von muslimischen Frauen unter den Mann dar, die religiös begründet wird. Die Ganzkörperverschleierung steht elementaren gesellschaftlichen Normen entgegen und kann als mangelnde Bereitschaft zur Integration verstanden werden. Die Vollverschleierung errichtet eine Barriere zwischen der Trägerin und ihrer Umwelt und erschwert damit die kulturelle Integration und das Zusammenleben der Menschen in Deutschland. Vollverschleierungen, die die Identität der Frau nicht erkennen lassen, widersprechen einer offenen Gesellschaft.
Durch die Vollverschleierung werden Ressentiments geschürt und die Chancen einer guten Integration stark gemindert. Traditionelle Vorschriften dürfen Frauen muslimischen Glaubens nicht von der gesellschaftlichen Teilhabe in einem offen-pluralistischen Land ausschließen.Außerdem verhindern Ganzkörperschleier die Identifizierung ihrer Träger und können im Einzelfall als Sicherheitsrisiko von der Bevölkerung wahrgenommen werden und den Verdacht wecken, dass die tragende Person etwas zu verbergen hat. Die Politik muss die berechtigten Bedenken der Bürgerinnen und Bürgern in dieser Thematik ernst nehmen und darf nicht zulassen, dass die Gewährleistung der inneren Sicherheit vernachlässigt wird.
Eine derartige öffentliche Erklärung sollte bei der derzeitigen Diskussion umgehend erfolgen, um den gesellschaftlichen Frieden im Landkreis zu erhalten und soziale sowie religiöse Konflikte zu vermeiden.

Veröffentlicht in AfD Fraktion Kreistag Marburg-Biedenkopf.