Zum geplanten Gesetz zur „Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) und den Plänen von Justizminister Heiko Maas nimmt unser Kreisvorsitzender Eric Markert wie folgt Stellung:
Das Löschen von Beiträgen mit zu verurteilenden Inhalten obliegt einzig den Social Media Unternehmen, die Einordnung einzig der Strafgerichtsbarkeit.
Das NetzDG ist eindeutig verfassungswidrig und allein die Intention eines solchen Gesetzes offenbart ein gestörtes Verhältnis zur mündigen Demokratie. Das gilt sowohl für die SPD als auch für die Union, die diesem Gesetz nur „in der derzeitigen Ausgestaltung“ nicht zustimmen will.
Wir brauchen keine staatlich verordnete Zensur in Deutschland, sondern – gerade in diesen Zeiten – die Wahrung bürgerlicher Freiheitsrechte.
Je weniger sich die Menschen eine eigene Meinung in einer Demokratie bilden dürfen, desto gefährdeter ist sie.