Die Oberhessische Presse (OP) hat am 6. August 2017 in einem von Till Conrad publizierten Artikel mit dem Titel „Feige AfD“ (http://www.op-marburg.de/
Gegen diese Falschbehauptung hat sich die AfD Marburg-Biedenkopf, da wir definitiv keiner Person den Einlass verwehrt haben, nun juristisch vor dem Landgericht Marburg am 14. September 2017 erfolgreich zur Wehr gesetzt. Die Oberhessische Presse hat folglich somit die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Landgericht Marburg hat in seinem Urteil Folgendes festgesetzt:
„Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis 6 Monaten zu unterlassen, die […] Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten und/oder aufstellen, verbreiten und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen“
In seiner Urteilsbegründung stellt das Landgericht Marburg fest, dass die Oberhessische Presse „eine Zurückweisung zutrittswilliger Menschen „mit anderen Auffassungen“ nicht glaubhaft gemacht“ habe. Vielmehr sei „der dem Spektrum der Gegner des Verfügungsklägers zuzuordnende Herr Drusenbaum ausdrücklich zur Veranstaltung hinzugebeten worden“. Die „pauschale und nicht einzelfallbezogene Behauptung […] ist insbesondere deshalb unzureichend […].“, ergänzte das LG.
(Der Artikel, in dem wir den Organisator der Gegenveranstaltung ausdrücklich einluden, ist hier zu finden: http://www.op-marburg.de/
AfD-Kreisvorsitzender Eric Markert bewertet das Urteil wie folgt:
Wir freuen uns, dass das Landgericht Marburg unserer Rechtsauffassung im Wesentlichen gefolgt ist. Die AfD erwartet keine Hofberichterstattung, jedoch haben wir den Anspruch, dass wahrheitsgemäß und differenziert über unsere Inhalte und Veranstaltungen berichtet wird.
Fakt ist, dass wir keine politischen Gegner oder Kritiker aussperren, sondern aktiv den Dialog suchen. So haben wir das im Landkreis Marburg-Biedenkopf bisher gehandhabt und werden dies auch in Zukunft tun.